Die Lohnbuchführung zeichnet sich dadurch aus, dass sie umfangreiche und aktuelle Detailkenntnisse verlangt, die oft arbeitsrechtliches und sozialversicherungsrechtliches Gebiet berühren. Als aktuelle Beispiele seien die Stichworte Mindestlohn, Phantomlohn oder Scheinselbständigkeit genannt.
Gerade die Lohnbuchführung erfordert ein intensives „Miteinander“ zwischen Kanzlei und Mandant. Pünktlich, korrekt und zuverlässig übernehmen wir für Sie die komplette Personalabrechnung mit allen anfallenden Tätigkeiten.
Durch unsere Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei Jürgenmeyer & Partner können wir Ihnen auch in allen arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten Unterstützung bieten.
Lassen Sie sich auch von den Vorteilen der "digitalen Personalakte" überzeugen. Mehr Informationen unter Rechnungswesen 4.0.
© Bläsi Jürgenmeyer Partnerschaft für Steuerberatung in 77933 Lahr